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OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 31/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 847; StPO § 153 a
Anrechnung des gem. § 153 a StPO an den Geschädigten geleisteten Betrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Hund; Bißwunde; Narben; Einstellung des Strafverfahrens; Anrechnung auf zivilrechtliche Ansprüche
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Hunde - Rottweiler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 847
5000 DM Schmerzensgeld für Hundebiß mit großflächiger, folgenlos abgeheilter Bißwunde; Anrechnung von Zahlungen im Strafverfahren auf den Schmerzensgeldanspruch
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1643
- VersR 1997, 66
Wird zitiert von ... (4)
- LG Aachen, 28.02.2012 - 12 O 3/11
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Bisses eines Polizeihundes
Der vorliegende Fall ist deutlich schwerwiegender als Fälle, in denen in den 90ziger Jahren für Hundebisse in den Unterarm oder Unterschenkel ein Schmerzensgelder zwischen 2.000 EUR und 3.000 EUR ausgeurteilt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1996 - 22 U 31/96 - VersR 1997, 66, OLG Celle Urteil vom 05.06.1996 - 20 U 75/95). - OLG Köln, 17.03.2016 - 7 U 149/15
Schadensersatzpflicht des Ankäufers von Kapitallebensversicherungen
Es hat mithin grundsätzlich eine Anrechnung auf den hier verfolgten deliktischen Schadensersatzanspruch stattzufinden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1996 - 22 U 31/96 -, juris). - AG Aschaffenburg, 16.02.2017 - 130 C 250/16
Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mitverschulden, Hund, Verletzung, Ermessen, …
Das OLG Düsseldorf hat einer Schülerin für eine Bisswunde am Unterarm durch einen Rottweiler, die fast narbenfrei verheilte, ein Schmerzensgeld von 2.556,46 EUR (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 12.07.1996 - 22 U 31/96) zugesprochen und hierbei insbesondere die Angst und psychische Belastung der Schülerin berücksichtigt. - OLG München, 20.02.2003 - 19 U 4154/02 Da die Leistung zur Wiedergutmachung gegenüber der Klägerin auferlegt wurde, sollte damit gerade nicht ein etwaiges - durch die Verfahrenseinstellung nicht erfülltes - Bedürfnis der Klägerin nach Verwirklichung des staatlichen Strafanspruchs abgegolten werden (vgl. hierzu BGHZ 128, 117 hier: 123 oben; für eine Anrechnung auch OLG Düsseldorf, NJW 1997, 1643).